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Aktuelle Nachrichten
In den aktuellen Nachrichten stellen wir Ihnen wichtige Informationen sowie interessante Inhalte rund um unsere Netzwerkarbeit bereit und bieten Ihnen einen Überblick über unsere Technologiebereiche. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Berichterstattung aus unseren Innovationsnetzwerken und den daraus hervorgehenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Hamburg, 07.10.2026 – Mit dem neuen Förderprogramm „Digital-Tech-to-Product“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Weiterentwicklung digitaler Technologien bis zur vorkommerziellen Marktreife. Im Fokus stehen insbesondere Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits technisch erprobte Lösungen in marktfähige und skalierbare Produkte überführen möchten.

Ziel des Programms ist es, die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Gefördert werden produktorientierte Innovationsprojekte, die technologische Abhängigkeiten reduzieren, europäische Wertschöpfung unterstützen und ein klares wirtschaftliches Verwertungspotenzial aufweisen.

Vier Technologiefelder im ersten Förderaufruf

Der erste Förderaufruf konzentriert sich auf vier Bereiche:

  • Künstliche Intelligenz und KI-basierte Lösungen
  • Datenökosysteme
  • Cybersicherheit und Kryptografie
  • Cloud und Edge Computing

Gefördert werden in der Regel Technologien, deren erfolgreiche Demonstration in einer Einsatzumgebung bereits erfolgt ist und die nun von etwa Technology Readiness Level 6 bis zur vorkommerziellen Marktreife auf TRL 8 weiterentwickelt werden sollen. In Einzelfällen können auch Vorhaben ab TRL 4 oder 5 berücksichtigt werden.

Antragstellende müssen bereits in der Projektskizze zeigen, dass ein konkreter Marktbedarf besteht und ein tragfähiger Weg zur wirtschaftlichen Verwertung vorgesehen ist.

Bis zu fünf Millionen Euro Förderung pro Vorhaben

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Pro Vorhaben können bis zu fünf Millionen Euro Förderung beantragt werden. Der frühestmögliche Projektstart ist der 1. Januar 2027.

Einzelvorhaben können ausschließlich von KMU beantragt werden. In Verbundprojekten muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Die Zahl der geförderten Verbundpartner ist im ersten Förderaufruf auf drei begrenzt. Neben Unternehmen können dabei unter anderem Hochschulen und Forschungseinrichtungen eingebunden werden.

Die Projektauswahl orientiert sich insbesondere an vier Kriterien: dem Markt- und Skalierungspotenzial, dem Beitrag zur digitalen Souveränität, dem Innovationsgrad sowie dem geplanten Umsetzungsansatz. Besonders stark gewichtet wird das Marktpotenzial des Vorhabens.

Projektskizzen bis 11. Oktober 2026 einreichen

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht. Positiv bewertete Vorhaben werden anschließend zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Die Frist für den ersten Förderaufruf endet am 11. Oktober 2026. Unternehmen mit einer bereits technologisch erprobten digitalen Lösung sollten daher kurzfristig prüfen, ob ihr Vorhaben die Anforderungen des Programms erfüllt.

IWS unterstützt bei der Antragstellung

Die IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer Projektidee, der Prüfung der Förderfähigkeit sowie der Strukturierung und Ausarbeitung förderfähiger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Unternehmen, die eine digitale Technologie in den Bereichen KI, Datenökosysteme, Cybersicherheit, Kryptografie oder Cloud und Edge Computing bis zur Marktreife weiterentwickeln möchten, können ihr Vorhaben gemeinsam mit IWS hinsichtlich der Fördermöglichkeiten bewerten.